Stiftungs-Trust

Die moderne Alternative 

zur klassischen Stiftung.

Was ist ein Stiftungs-Trust?

Ein Stiftungs-Trust ist eine moderne Form des privaten Zweckvermögens (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG), der alle steuerlichen Vorteile einer Stiftung genießt, jedoch deutlich flexibler aufgebaut und mehr Möglichkeiten bietet. Ohne Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde. 

Steuervorteile

Nutzung von völlig neuen Möglichkeiten

Flexibilität

Individuelle Gestaltung ohne starre Vorgaben

Schutz

Pfändungssichere Trennung des Eigentums

Kontrolle

Weiterhin Kontrolle über das Vermögen

Für wen ist der Stiftungs-Trust ideal?

Personen mit Sachvermögen

Personen im Spitzensteuersatz

Personen mit Nachfolgeplanung

Wunsch auf Pfändungsschutz

Klassische Stiftung vs. Stiftungs-Trust

Der Stiftungs-Trust orientiert sich an den steuerlichen Mechanismen klassischer Stiftungen, geht jedoch strukturell bewusst einen flexibleren Weg.  Für den Stiftungs-Trust gelten die starren Vorschriften für Stiftungen (§§ 80 ff. BGB) keine Anwendung.

Warum TrustExperten?

Seit über 20 Jahren entwickeln und begleiten wir „Private Zweckvermögen“ und Treuhandstrukturen für anspruchsvolle Mandanten – diskret, erfahren und lösungsorientiert.

20 +

Jahre Erfahrung

Breite Fachkompetenz

Direkt. Persönlich. Lösungsorientiert

Bereit für eine neue Dimension der Vermögens-strukturierung?

Lernen Sie den Stiftungs-Trust als moderne Alternative zur klassischen Stiftung kennen – individuell, flexibel und zukunftssicher. 

Häufige Fragen

Ist der Stiftung-Trust legal?

Ja. Der Stiftungs-Trust ist ein anerkanntes privates Zweckvermögen des privaten Rechts (gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG); ergänzt um Elemente der Treuhandschaft nach geltender deutscher Rechtsprechung des BFH und BGH.  

Kann ich auch Sachwerte einlegen?

Ja, unbedingt. Die meisten Personen legen ihre Sachwerte wie Immobilien, Wertpapierdepot, Geschäftsanteile, Auto usw. in den Stiftungs-Trust ein. Auf diesem Weg kann bestehendes Vermögen geschützt und steuerlich sogar optimiert werden.

Kann ich damit Steuern sparen?

Ja. Der Stiftungs-Trust kann z.B. als „gemeinnützig annerkannt“ errichtet werden. Sie erhalten dann über den Wert der Vermögensgegenstände, die Sie übertragen, eine Spendenquittung für die private Steuer. Der Stiftungs-Trust bietet ungeahnte steuerliche Vorteile.  

Kann ich den Stiftungs-Trust wieder auflösen?

Ja. Der Stiftungs-Trust kann  jederzeit wieder aufgelöst werden und Sie holen Ihr  Vermögen wieder heraus. Bei der klassischen Stiftung ist das nicht möglich.

Behalte ich weiterhin die Kontrolle?

Ja. Sie sind zwar kein zivilrechtlicher Eigentümer mehr, aber als Treuhänder ihres eigenen Vermögens haben Sie weiterhin die Kontrolle und Entscheidungsbefugnisse. 

Benötige ich eine behördliche Genehmigungen?

Nein. Da es sich nicht um eine klassische Stiftung handelt, greifen weder die Vorschriften der §§ 80 ff.BGB, noch entscheidet die Stiftungsaufsichtsbehörde. Lediglich das Finanzamt erteilt dem Stiftungs-Trust eine Steuernummer und überwacht die steuerlichen Gestaltungen. 

So entsteht Ihr Stiftungs-Trust